Physiotherapie
Privatrezepte werden von den privaten Krankenkassen/Beihilfe erstattet.
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Bei einer Heilpraktiker Zusatzversicherung richte ich mich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
Osteopathie
Abgerechnet wir nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
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Privatpatienten können diese Kosten bei ihrer privaten Krankenversicherung als Heilbehandlung geltend machen, sofern im Vertrag Heilpraktikerleistungen inkludiert sind.
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Auch gesetzlich versicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können diese Heilbehandlung dort einreichen. Für eine Kostenerstattung muss diese Heilpraktikerleistung in der Zusatzversicherung abgedeckt sein.
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Sollten sie hierzu Fragen haben, helfe ich Ihnen gerne persönlich weiter und kläre es nach Bedarf mit Ihrer Krankenkasse ab.